Einweisung & Schulung

Sicherheit entsteht durch Wissen und Übung

Wir schaffen Orientierung und geben Menschen die Sicherheit, im Notfall ruhig und richtig zu handeln. Verständlich, praxisnah und ohne Druck. Besonders hilfreich sind AED-Systeme, die Anwender aktiv unterstützen – z. B. mit klarer Führung, Metronom und Feedback zur Herzdruckmassage.

Herzsicherheit endet nicht mit der Anschaffung eines AED. Sie beginnt dort, wo Menschen wissen, was zu tun ist und sich trauen, zu handeln. Ein Herz-Kreislauf-Stillstand kommt unerwartet. In den ersten Minuten entscheidet sich, ob Hilfe wirkt. Vorbereitung macht in diesem Moment den Unterschied.

Rechtlicher Rahmen (MPBetreibV)

Grundlage ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 14.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 38), zuletzt geändert am 31.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 263). Für Betreiber bedeutet das u. a.: Produkte dürfen nur zweckbestimmt betrieben werden, eine Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung ist erforderlich und aktive Produkte sind instanzuhalten (vgl. u. a. § 4 Abs. 1–3, § 7 MPBetreibV).

Für ausgewählte aktive Produkte (Anlage 1 – dazu zählen Defibrillatoren) gilt zudem: Vor dem Betrieb am Standort ist eine Funktionsprüfung sowie die Einweisung einer vom Betreiber beauftragten Person vorgesehen und zu belegen (§ 11 Abs. 1 und 3 MPBetreibV). Wichtig: Für AED, die zur Benutzung durch Laien bestimmt sind, gilt die Einschränkung „nur eingewiesene Personen dürfen benutzen“ nicht (§ 11 Abs. 4 MPBetreibV).

Warum Einweisung und Schulung so wichtig sind

Ein automatisierter externer Defibrillator unterstützt Menschen im Notfall mit klaren Anweisungen. Trotzdem erleben viele Unsicherheit. Angst, etwas falsch zu machen, ist oft die größte Hürde.

Unsere Sicheres Herz Einweisung und Schulung nehmen diese Hürde. Sie schaffen Orientierung, geben Sicherheit und machen Abläufe vertraut. Wer vorbereitet ist, handelt ruhiger und schneller. Genau das rettet Leben.

Kernaussage:  Herzsicherheit bedeutet nicht nur Technik bereitzustellen, sondern Menschen zu befähigen.
Wissenshinweis
Die MPBetreibV verlangt eine Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung (§ 4 Abs. 3). Eine gute Einweisung schafft nicht nur Rechtssicherheit im Betrieb, sondern vor allem Handlungssicherheit im Notfall.

Einweisung am AED

Unsere Einweisung ist der erste Schritt zu sicherem Handeln. Sie findet direkt an unseren Geräten statt und orientiert sich am realen Umfeld. Dabei geht es nicht um medizinisches Fachwissen, sondern um Vertrauen im Umgang mit dem AED.

Besonders sinnvoll
  • bei der Inbetriebnahme eines neuen AED
  • für Teams ohne Vorkenntnisse
  • bei Personalwechsel
  • als kurze Auffrischung im laufenden Betrieb

Das Ziel ist klar: Niemand soll im Notfall vor dem AED stehen und zögern.

MPBetreibV-Bezug – was wir in der Einweisung abdecken
  • ordnungsgemäße Handhabung und Benutzerführung gemäß Gebrauchsanweisung (vgl. § 4 Abs. 3)
  • Einweisung einer beauftragten Person für Betrieb/Organisation (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 2)
  • Hinweise zur Beleg-/Dokumentationsfähigkeit (vgl. § 11 Abs. 3, ergänzend § 13)
Hinweis: Bei AED zur Benutzung durch Laien besteht kein „Benutzungsverbot“ für nicht eingewiesene Helfer im Notfall (§ 11 Abs. 4). Unsere Einweisung stärkt dennoch die Sicherheit im Betrieb und die Routine im Ernstfall.

Schulungen

Unsere Schulungen verbinden Wissen mit Übung und schaffen Routine für den Ernstfall. Die Inhalte richten sich nach Umfeld und Zielgruppe. Jede Situation bringt eigene Anforderungen mit sich.

Typische Inhalte
  • Erkennen eines Herz-Kreislauf-Stillstands
  • richtiges Verhalten in den ersten Minuten
  • Herzdruckmassage (Tiefe, Frequenz, Pausen minimieren)
  • sichere Anwendung eines AED
  • Besonderheiten je nach Einsatzbereich (z. B. Kinder, Sport, öffentliche Bereiche)

Es geht nicht um Perfektion, sondern um Handlungsfähigkeit. Fragen sind ausdrücklich erwünscht. Unsicherheit darf angesprochen werden. Lernen soll sich sicher anfühlen.

Qualitätsaspekt (dezent): Je nach AED-Modell unterscheidet sich, wie stark das Gerät unter Stress unterstützt. In Trainings zeigen wir, wie Funktionen wie Metronom, visuelles CPR-Feedback oder besonders klare Benutzerführung helfen können, die Reanimation sicherer durchzuführen.

Unsere Haltung bei Einweisung und Schulung

Wir schulen nicht, um Wissen abzufragen. Wir schulen, um Sicherheit zu geben.

  • verständliche Sprache statt Fachbegriffe
  • reale Situationen statt Theorie
  • Ruhe statt Zeitdruck
  • Ermutigung statt Bewertung

Menschen sollen nach einer Einweisung oder Schulung sagen können: Ich weiß, was zu tun ist. Und ich traue mir zu, zu helfen.

Ein Teil eines ganzheitlichen Herzsicherheitskonzepts

Einweisung und Schulung sind bei uns kein isoliertes Angebot. Sie sind Teil eines umfassenden Konzepts für Herzsicherheit und ergänzen Standortanalyse, Auswahl hochwertiger AED-Systeme sowie Wartung und Betreuung.

So entsteht ein stimmiges Gesamtsystem, das im Alltag funktioniert und im Notfall trägt.

Weitere Bausteine für mehr Herzsicherheit:
Wissenshinweis: Prüfung & Sichtkontrolle bei Laien-AED (MPBetreibV)
Grundsätzlich sind sicherheitstechnische Kontrollen für Anlage-1-Produkte regelmäßig durchzuführen (vgl. § 12 Abs. 1). Für AED zur Benutzung durch Laien können STK entfallen, wenn der AED selbsttestend ist und eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber erfolgt (§ 12 Abs. 2). Ab dem 01.01.2027 gelten für neu in Betrieb genommene Laien-AED zusätzliche Anforderungen (Selbsttest-Dokumentation und automatische Fernübermittlung etc.) (§ 12 Abs. 2).

Beratung und Planung

Welche Form der Einweisung oder Schulung sinnvoll ist, hängt von Größe der Einrichtung, Nutzung des AED, Anzahl der Personen und räumlichen Gegebenheiten ab.
Gern beraten wir, welche Lösung zu Ihrer Einrichtung passt und wie Herzsicherheit sinnvoll umgesetzt werden kann. Gemeinsam schaffen wir Strukturen, die im entscheidenden Moment Sicherheit geben.

Kontakt aufnehmen Persönlich, telefonisch oder vor Ort
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils anwendbaren Vorgaben der MPBetreibV sowie die Herstellerangaben.